Schon im letzten Jahr haben wir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf elektronischem Weg an die Krankenkassen geschickt. Sie als Patient oder Patientin mussten den „gelben Schein“ aber immer noch bei Ihrem Arbeitgeber abgeben. Das hat sich mit Beginn des neuen Jahres nunmehr geändert.

Seit 01.01.2023 sind auch die Arbeitgeber verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Das heißt für Sie:

  • Sie melden sich wir gewohnt innerhalb der bei Ihnen am Arbeitsplatz vorgeschriebenen Frist beim Arbeitgeber krank.
  • Mehr brauchen Sie nicht zu machen, denn wir schicken Ihre Krankmeldung an Ihre Krankenversicherung und Ihr Arbeitgeber holt sich seinen Beleg dann digital bei Ihrer Krankenkasse ab.

Sie bekommen allerdings vom Arzt noch immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier ausgestellt, um ihre Krankmeldung ggf. beweisen zu können. An den allgemeinen Regelungen, wie man sich gegenüber dem Arbeitgeber krankmeldet, ändert sich nichts.

 

Beitragsfoto: Tim Reckmann, Lizenz: CC-BY 2.0